Grunderwerbsteuer

Bei dem Erwerb einer Immobilie erhebt das örtliche Finanzamt eine Grunderwerbsteuer. Besteuerungsgrundlage hierfür sind der Kaufpreis Ihrer Immobilie oder des Grundstücks. Die Höhe der Steuer ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. In Niedersachsen beträgt diese 5% und zählt sie den üblichen Kaufnebenkosten. Bei einer Vollfinanzierung werden alle Kaufnebenkosten ohne Eigenkapital finanziert.