Maklerprovision

Maklercourtage meint die Maklerprovision gem. §§ 652 ff. BGB. Wenn zum Beispiel ein Grundstück durch einen Makler vermittelt wird, so ist eine Provision an den Makler zu bezahlen. Hier wird die Höhe der Provision frei vereinbart. Übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken und auch Ein- und Mehrfamilienhäusern liegen bei 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises. Seit Ende 2020 muss die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Erwerber 50:50 geteilt werden bei max. 3,14% Provision.